Koch eröffnet Insolvenzverfahren
Folgen der Chip-Engpässe in der Automobilindustrie
Aufgrund äußerer und unverschuldeter Umstände musste nun die Koch Werkzeugbau GmbH das Insolvenzverfahren eröffnen.
Nach dem Corona Re-Start lief das Geschäft wieder sehr erfolgreich und positiv an. Die räumlichen Veränderungen und Investitionen rund um die Zusammenführung der verschiedenen Produktionsstätten an einen Standort schienen sich bis zur Sommerpause schon auszuzahlen. Die aufkommende Materialknappheit sowie Terminverzögerungen bei den Lieferanten brachten dann im Juni jedoch erste Probleme in der Lieferkette mit sich. Durch die Produktionsstillstände in der Automobilindustrie infolge der Engpässe in der Chip-Herstellung kam es dann noch zu einer plötzlichen Stagnation bei den Abrufen und somit seit August zu einer massiven Reduktion der Produktionsvolumina (teilweise zwischen 70-100%). „Daraus resultierend mussten wir schnell reagieren und uns mit unseren Beratern, Banken und Anwälten besprechen. Auf Grund der hohen Investitionen sowie Corona sind wir nicht in der Lage, die aktuelle Wirtschaftslage finanziell zu kompensieren. Durch schwache Forecast Zahlen und Abrufe für das Q3/Q4 sah sich die Geschäftsleitung kurzfristig gezwungen, das Unternehmen zum 02. September über ein eigenverantwortliches Insolvenzverfahren zu schützen“, so Geschäftsführer Benjamin Koch.
Tagesgeschäft in der Produktion läuft normal weiter
Somit konnte aber gewährleistet werden, dass das Tagesgeschäft trotzdem normal für unsere Kunden weiterläuft. Alle offenen Aufträge werden fertiggestellt und wie vereinbart geliefert. Zudem werden auch neue Aufträge angenommen. Plan ist es, ab Dezember wieder auf eigenen Beinen zu stehen und die anstehenden Themen bis dahin gelöst zu haben. In diesem Rahmen sollen in einem M&A-Prozess nach Möglichkeit potenzielle Investoren gefunden werden. Geschäftsführung und Belegschaft sind voller Zuversicht und danken den Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern für die Unterstützung. Über weitere Details informieren wir unsere Lieferanten und Kunden in gesonderten Rundschreiben.